Stipendien der Hochschule für Kirchenmusik

 

Die Hochschule vergibt leistungsbezogene Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendienprogramms. Ein weiteres leistungsbezogenes Stipendium für jeweils ein Jahr vergibt ein Social Club aus Herford auf Vorschlag des Rektors an Studierende der Hochschule in Herford.

Unabhängig davon bietet die Hochschule ihren Studentinnen und Studenten bei finanzieller oder persönlicher Bedürftigkeit Sozialstipendien.

Des weiteren bestehen für Studierende aus Partnerkirchen der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) individuelle Fördermöglichkeiten nach Rücksprache mit dem Rektorat.

Die Vergabe dieser Stipendien wäre nicht möglich ohne die kontinuierliche und langjährige Unterstützung durch kirchliche und regionale Einrichtungen sowie Stiftungen. Herzlichen Dank!

 

 

Sozialstipendien für Studentinnen und Studenten der Hochschule für Kirchenmusik der EKvW

 

Die Höhe der gewährten Sozialstipendien ist abhängig von

  • den für das betreffende Studienjahr verfügbaren Mitteln
  • der finanziellen Situation der Antragstellenden
  • der Anzahl der bewilligten Anträge

Die Vergabe erfolgt in der Regel für ein Studienjahr (1. Oktober bis 30. September).

Über die Vergabe entscheidet und informiert eine Kommission aus Rektor, Prorektor:innen und ein Mitglied der Dozentenkonferenz.

 

 

Deutschlandstipendium

 

Alle Studentinnen und Studenten der Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten können sich jedes Jahr für ein Deutschlandstipendium bewerben.

 

Dieses Stipendienprogramm hat die deutsche Bundesregierung im Jahr 2011 gestartet und möchte damit besonders begabten und leistungsstarken Nachwuchs­ fördern und zu Spitzenleistungen ermuntern.

Als weiterer Effekt steht die stärkere Vernetzung der Hochschulen mit ihrem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld im Fokus. Das Programm setzt Anreize für Unternehmen, Stiftungen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger, in die Ausbildung talentierter Menschen mit außergewöhnlichem Engagement und damit in die Zukunft Deutschlands zu investieren.

Sowohl deutsche als auch ausländische Studierende sowie auch Studien­anfän­ger:innen, deren Werdegang herausragende Leistungen im Studium und Beruf erwarten lässt, werden mit dem Deutschlandstipendium gefördert.

Leistungsbezogenes Stipendium

Da der Bund die öffentlichen Zuschüsse ausschließlich zur Förderung von Studierenden bereitstellt, die die Kriterien Leistung und Begabung sowie Engagement und förderungswürdiger Werdegang erfüllen, darf die Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten die Bundesmittel auch nur im Rahmen der Leistungs- und Begabtenförderung vergeben.

Höhe der Stipendien

Das Deutschlandstipendienprogramm sieht vor, dass jedes durch die Hochschule bei privaten Geldgebern eingeworbene Stipendium in Höhe von 150,- Euro/Monat vom Bund mit weiteren 150,- Euro/Monat bezuschusst wird, so dass jede Stipendiatin / jeder Stipendiat ein Stipendium in Höhe von 300,- Euro/Monat (3.600,- Euro/Jahr) erhält.

Förderungsdauer

Das Stipendium kann ab dem ersten Hochschulsemester vergeben werden. Es wird für zwei Semester und einkommensunabhängig bewilligt, und es wird auch während der vorlesungsfreien Zeit gezahlt. Bei gleichbleibend heraus­ragenden Leistungen kann, nach entsprechendem Antrag (Verlängerungsantrag), eine Verlängerung gewährt werden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Verlängerung eines Stipendiums. Alle Student:innen der Hochschule für Kirchenmusik können sich unbegrenzt erneut bewerben.

Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem die Stipendiatin / der Stipendiat

  • die letzte Prüfungsleistung erbracht hat,
  • das Studium abgebrochen hat,
  • die Regelstudienzeit überschritten hat (Ausnahme: wegen der Corona-Pandemie verlängert sich die normale Regelstudienzeit um ein Semester; weitere Ausnahme: Antrag auf „Verlängerung der Förderungshöchstdauer“, siehe Richtlinien)
  • die Fachrichtung gewechselt hat oder
  • exmatrikuliert wird. 

 

Informationen


Gesetzliche Grundlagen zum Deutschlandstipendium

Ansprechpartnerin der Hochschule

 

Referentin
Sabine Bennecke M.A.

T +49 5221 9914-60
Mail


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Bewerbungsschluss

 

Bewerbungsschluss ist der 15. Juni jeden Jahres.

Nur für folgende Personen ist die Frist für den Bewerbungseingang der 15. August jeden Jahres:

  • Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder weitere Studieninteressierte, die kurz davor stehen, ein Studium aufzunehmen,
  • Studentinnen und Studenten der Hochschule, die einen Studiengang im Sommersemester abschließen und zum Wintersemester in einen weiterführenden Studiengang übergehen (Master, Künstlerische Reifeprüfung, Konzertexamen)