Künstlerische Reifeprüfung

 

Der Aufbaustudiengang mit Abschluss Künstlerische Reifeprüfung (Regelstudienzeit: 4 Semester) strebt außergewöhnliche Leistungen in einer der folgenden Fachrichtungen an:

 

  • Orgelliteraturspiel
  • Orgelimprovisation/Liturgisches Orgelspiel
  • Chorleitung
  • Klavierliteraturspiel
  • Spiel auf historischen Tasteninstrumenten

 

 

Zulassung und Aufnahmeprüfung 

 

Zur Aufnahmeprüfung für das Aufbaustudium können Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden, die über die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen hinaus

  • ein musikpraktisches Studium mit BA-, MA-, Diplom- oder vergleichbaren Abschlüssen abgelegt haben,
  • in dem für das Aufbaustudium gewählten Fach mindestens die Note „gut“ (2,0) erreicht haben.

(vgl. PrüfOKiMu, Mai 2016, § 23)

Die Zulassung zum Studium hängt darüber hinaus vom Ergebnis der Aufnahmeprüfung ab:

Bewerbung