Künstlerische Reifeprüfung
Der Aufbaustudiengang mit Abschluss Künstlerische Reifeprüfung (Regelstudienzeit: 4 Semester) strebt außergewöhnliche Leistungen in einer der folgenden Fachrichtungen an:
- Orgelliteraturspiel
- Orgelimprovisation/Liturgisches Orgelspiel
- Chorleitung
- Klavierliteraturspiel
- Spiel auf historischen Tasteninstrumenten
Zulassung und Aufnahmeprüfung
Zur Aufnahmeprüfung für das Aufbaustudium können Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden, die über die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen hinaus
- ein musikpraktisches Studium mit BA-, MA-, Diplom- oder vergleichbaren Abschlüssen abgelegt haben,
- in dem für das Aufbaustudium gewählten Fach mindestens die Note „gut“ (2,0) erreicht haben.
(vgl. PrüfOKiMu, Mai 2016, § 23)
Die Zulassung zum Studium hängt darüber hinaus vom Ergebnis der Aufnahmeprüfung ab:
Bewerbung